Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen:
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist unkompliziert möglich. Bringen Sie aber unbedingt Ihre Gesundheitskarte zum Erstgespräch mit.
Ansonsten richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP, neue Abrechnungsempfehlungen, gültig seit 01.07.2024). Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 134,06 €.
Versicherte bei privaten Krankenkassen/Beihilfe:
In der Regel werden Ihre Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und das Antragsverfahren. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle dann für mit Ihnen den Therapieantrag nach den Regelungen Ihrer Versicherung.
Selbstzahlende:
Als Selbstzahler:in haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten. Da psychologische Beratung, Paar- und Familientherapie nicht von Kostenträgern übernommen wird, muss diese von Ihnen in jedem Fall privat bezahlt werden.
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